1. Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Fahrzeugen mit Chauffeuren. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von der Firma Munich Chauffeurs mit Unterschrift, per e-mail oder bei spontaner Buchung telefonisch bestätigt wurde.
2. Zahlungsbedingungen
Die Firma Munich Chauffeurs bietet für seine Kunden viele Zahlungsoptionen an. Fahrgäste können den Fahrpreis nach erbrachter Leistung direkt bei dem Fahrer Bar oder gegen einen Aufpreis von 5% (Bearbeitungsgebühr)per Kartenzahlung begleichen. Ausserdem bietet Munich Chauffeurs nach vorheriger Absprache die Manuelle Kreditkarten Abbuchung für seine Kunden an. So wird Die Kunden Kreditkarte vor Abholung des Gastes mit dem Fahrpreis belastet und die Rechnung dem Kunden per Post zugesandt. Beabsichtigend einer langen Zusammenarbeit, bietet Munich Chauffeurs nach Überprüfung der Liquidität, allen Unternehmen Rahmenverträge an. Diese beinhaltet eine detaillierte Monatliche Abrechnung mit allen erbrachten Transfers, nur mit der Vorraussetzung das die Monatliche Mindestsumme 1000€ Brutto betragen muß.
3. Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie Telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Stornos innerhalb 2 Std. vor Auftragsbeginn, werden wegen der Aufwendung voll berechnet. Wenn die Stornierung jedoch vor diesen zwei Stunden liegt, so wird der vereinbarte Betrag zu 100% zurück erstattet, bzw. Es fallen keinerlei Kosten für den Auftraggeber an.
4. Rücktritt
Die Firma Munich Chauffeurs ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung unmöglich werden sollte (ohne Angaben von Gründen).
5. Beförderung
Die Chauffeure von Munich Chauffeurs sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins. Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten. Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist die Firma Munich Chauffeurs oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In dem Fall wird der volle Mietpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen berechnet. Munich Chauffeurs ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm,
usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) von seiner Leistungspflicht befreit.
6. Datenschutz und Diskretion
Munich Chauffeurs versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte werden keine Daten weitergeben. Höchste Diskretion steht bei uns an oberster Stelle.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von Ihm oder von den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder groben Verschmutzungen. Vom Kunden (oder von Ihm beauftragte Dritte) angebrachte Beschriftungen und Dekorationen sind vom Kunden wider zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken von Film und Fotoaufnahmen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind vom Kunden durch eine Zusatzversicherung zu versichern.
8. Haftung der Firma Munich Chauffeurs
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Munich Chauffeurs zurückzuführen.
9. Teilunwirksamkeit (Salvatoresche Klausel)
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, dann bleiben die übrigen Bedingungen der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.






